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BVerwG, 23.03.1971 - VII B 40.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Aufforderung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.11.1970 - VI A 40/70
- BVerwG, 23.03.1971 - VII B 40.71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel
Auszug aus BVerwG, 23.03.1971 - VII B 40.71
Mit den sich hieraus ergebenden Rechtsfragen hat sich der Senat zu der mit § 12 Abs. 1 StVZO sachlich übereinstimmenden, das Entziehungsverfahren betreffenden Vorschrift des § 3 Abs. 2 StVZO befaßt und ausgeführt, daß die Fahrerlaubnis dann zu entziehen ist, wenn der Kraftfahrer die Beibringung eines zu Recht geforderten Gutachtens verweigert (Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - [BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]]).
- BVerwG, 16.06.1997 - 3 B 99.97
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Voraussetzungen der …
Es entspricht nämlich ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Straßenverkehrsbehörde aus der Weigerung, ein von ihr zu Recht angefordertes Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle (§ 15 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVZO) oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr beizubringen, auf die Ungeeignetheit des betroffenen Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen mit der Folge der Entziehung der Fahrerlaubnis schließen darf (vgl. u.a. Beschluß vom 23. März 1971 - BVerwG VII B 40.71 - in Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 1; Beschluß vom 28. Oktober 1991 - BVerwG 3 B 73.91 -).